Gebühren für Abfallbehälter
Aktuelle Gebührensätze der Restabfallbehälter
| Behältergröße | Gebühr pro Jahr (Euro) | Gebühr pro Quartal (Euro) |
|---|---|---|
| 40 Liter |
171,48
| 42,87 |
| 60 Liter |
225,48
| 56,37 |
| 80 Liter |
279,48
| 69,87 |
| 120 Liter |
387,60
| 96,90 |
| 240 Liter |
711,84
| 177,96 |
| 1.100 Liter |
3.193,80
| 798,45 |
Es gilt die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung. Abrufbar im Bereich "Broschüren, Formulare, Satzungen" (Link).
- Die Abfallbehältergebühr pro Behältergröße beinhaltet die Grund- und Volumengebühr. Diese beiden Gebührensätze werden immer je angemeldetes Abfallbehältnis erhoben und nicht je Grundstück.
- Die Grundgebühr enthält nur Fixkosten, z.B. Kosten für Bereitstellung und Einrichtung von Entsorgungsanlagen, die Beschaffung von Abfallbehältern und weitere Fixkosten. Die Grundgebühr beträgt für Restmüllbehälter (40-240 Liter) 63,36 €/Jahr und für 1.100 L Container 221,76 €/Jahr.
- Die Volumengebühr deckt die Kosten der unterschiedlich großen Abfallbehälter ab. Je größer der Restabfallbehälter, desto höher die Volumengebühr.
Informationen zu den Gebühren für Abfall-Behälter
Zusatzgebühren für das Einziehen und Austauschen von Abfallbehältern
Für das Einziehen und Austauschen von Abfallbehältern wird eine Gebühr von 15,50€ erhoben.
Gebührenfrei sind:
- die Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter,
- der Austausch defekter Abfallbehälter aus Gründen, die der Anschlusspflichtige nicht zu vertreten hat,
- der Austausch auf Veranlassung des Landkreises,
- die Einziehung von Abfallbehältern bei endgültiger Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
Zahlungsmöglichkeiten und Fälligkeiten
Nutzen Sie für die Zahlung Ihrer Abfallgebühren die Vorteile des Einzugsverfahrens. Sie müssen keinen Überweisungsbeleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen.
Das Formular für die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Formularseite.
Die Abfallgebühren sind quartalsweise fällig. Hierzu beachten Sie bitte die Angaben auf Ihrem aktuellen Abfallgebührenbescheid.
In Ausnahmefällen ist auch eine jährliche Zahlweise möglich - dann aber immer zum 01.07. eines jeden Jahres. Dies ist dem AWB mind. 3 Wochen vor der nächsten Fälligkeit mitzuteilen (per eMail, tel. Mitteilung o. ä.).
Abfallbehälter an- oder abmelden
Die An,- Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erledigen Sie direkt beim AWB. Hier finden Sie alle Informationen zum An- und Abmelden von Abfallbehältern.
Gut, zu wissen
Verwendung der Abfallgebühren
Die Abfallgebühr wird nicht nur für die Leerung der Restmülltonnen verwendet.
Hieraus werden eine Reihe weiterer Leistungen finanziert wie z. B. die Subventionierung der Gartenabfallsammelplätze, die Deponienachsorge, die Sammlung von illegal abgelagerten Abfällen, die Sonderabfallsammlung mit dem Schadstoffmobil, die Gartenabfallsammlungen u. v. m..
Andere Gebühren
Gebühren für Container (z. B. für Baurestmassen) sind nicht aufgeführt, da der AWB diese nicht anbietet. Wenden Sie sich dazu direkt an Containerdienste in Ihrem Ort.
Infos über Papiertonnen
Die Papiertonnen sind kostenlos (1 Papiertonne je Objekt bzw. je veranlagter Restmülltonne).
Zusätzliche Papiertonnen, z. B. für Kleingewerbe, können beim Unternehmen Stenau Städtereinigung unter der Telefonnummer 05921 727299-0 direkt bestellt werden (Kosten rund 40,00 €/Jahr).


