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Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim
Kreishaus des Landkreises Grafschaft Bentheim

09. Dezember 2024

Kreistag beschließt Erhöhung der Abfallgebühren für 2025

Der Kreistag des Landkreis Grafschaft Bentheim hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 5. Dezember 2024, beschlossen, die Abfallgebühren für das kommende Jahr 2025 anzuheben.

Grund für die Gebührenerhöhung sind in erster Linie gestiegene Baukosten, die in den verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft zu Buche schlagen. „Auch der AWB muss aktuell am Markt deutlich höhere Preise zahlen“, erklärt Christoph Bröcker, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB). Darüber hinaus hätten auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die entsprechenden CO2-Zuschläge einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenentwicklung, so Bröcker. CO2-Zuschläge fallen unter anderem in der Müllverbrennung und im Bereich der Entsorgungslogistik/Müllabfuhr an. Niederschlagsmengen in 2023 und 2024 führen zu erheblich mehr Deponiesickerwasser. Dieses Sickerwasser muss gereinigt werden und bedingt eine spürbare Steigerung der Klärkosten. Auf der Einnahmenseite ergeben sich rückläufige Altpapiermengen und in der Folge rückläufige Erlöse.

Die Einführung der Gelben Tonne hat keinen Einfluss auf den Gebührenhaushalt. Sie wird über die Dualen Systeme finanziert. Beim Kauf eines verpackten Produktes bezahlen Verbraucher bereits die Entsorgungskosten für diese Verpackung.

„Wenn Abfallgebühren erhöht werden, bedeutet das eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in der Grafschaft. Das müssen wir immer im Blick behalten“, ergänzt Christoph Bröcker. Damit der Abfallwirtschaftsbetrieb auch in 2025 kostendeckend arbeiten kann, sei eine Erhöhung der Gebühren jedoch leider unumgänglich. Im vergangenen Jahr sei es noch gelungen, die Kostensteigerungen durch Rücklagen aufzufangen. Diese seien nun aufgebraucht. Die Erhöhung erfolge nur in dem Maße, das notwendig sei, um das Kostendefizit auszugleichen.

Folgende Gebührensätze werden ab 01.01.2025 für die Restabfallbehälter pro Jahr erhoben (Abfuhrintervall 14-täglich):

Behälter-größe

Gebühr pro Jahr (ab 2025)

Alte Gebühr pro Jahr (2024)

Differenz, in Euro pro Jahr

40 Liter

171,48

144,12

27,36

60 Liter

225,48

189,48

36,00

80 Liter

279,48

234,84

44,64

120 Liter

387,60

325,56

62,04

240 Liter

711,84

597,72

114,12

1.100 Liter

3.193,80

2.681,76

512,04

Angepasst wird auch die Gebühr der Sperrmüllabfuhr: Für die kostenpflichtigen Sperrmüllabholungen, die über die kostenlosen Abholungen entsprechend des Restabfallvolumens hinausgehen, werden ab 2025 je Abholung 73,00 Euro anstatt 69,00 Euro berechnet. 

Eine Übersicht über die Abfallgebühren ist auch unter dem Menüpunkt „Abfallgebühren“ zu finden. Ebenso sind die Gebühren in der Abfall-App nachzulesen. Der AWB wird im Laufe des Januars die neuen Gebührenbescheide an sämtliche Grundstückseigentümer versenden. Nähere Informationen erteilt außerdem das AWB-Kundencenter unter der Telefonnummer 05921 96-1666.

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