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04. Dezember 2023
ab 01.01.2024
Aufgrund von Tourenoptimierungen der Müllabfuhr im Landkreis Grafschaft Bentheim ändern sich zum 1. Januar 2024 einige Abfuhrtage und es werden einzelne Abfuhrbezirke angepasst.
Über die Änderungen informieren die Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) auf ihrer Internetseite, in der Abfall-App, im gedruckten Abfallplaner, der per Post in alle Haushalte verteilt wird, und über das Kundencenter. Kundinnen und Kunden können jeweils für ihren Haushalt einsehen, welche Termine ab dem kommenden Jahr gelten.
Bei längeren Terminabständen: Abfallsack hinzustellen
Kommt es im Zuge der Umstellungen zu längeren Abständen zwischen den Abfuhrterminen, kann pro Haushalt jeweils ein handelsüblicher Abfallsack (Restmüll) beziehungsweise ein Papierbündel am ersten Abfuhrtag in 2024 hinzugestellt werden.
Die Abfuhren des Restmülls und der Gelben Säcke erfolgen nun in den meisten Abfuhrbezirken an getrennten Terminen. Ausnahmen sind einige Abfuhrbezirke in der Stadt Nordhorn.
Die Abfuhrwochen verschieben sich teilweise. Dadurch verlängern oder verkürzen sich die Abstände zwischen den Abfuhrterminen zu Jahresbeginn einmalig. Bei verlängertem Termin-Abstand kann beim Restmüll pro Haushalt jeweils ein handelsüblicher Abfallsack am ersten Abfuhrtag im neuen Jahr hinzugestellt werden. Beim Papierabfall darf entsprechend ein Bündel Papier/Pappe/Karton am ersten Abfuhrtag der Papiertonne in 2024 hinzugestellt werden – in Form und Größe der Papiertonne, damit das Bündel in das Müllfahrzeug passt.
Die Abfuhrtage ändern sich teilweise. Das heißt, der regelmäßige Abfuhrtag liegt in diesem Fall auf einem anderen Werktag (z.B. Verschiebung von Donnerstag auf Freitag). Die neuen Abfuhrtage können auf der Internetseite der AWB, in der Abfall-App und im Abfallplaner eingesehen werden.
In Nordhorn und in der Samtgemeinde Schüttorf werden einzelne Abfuhrbezirke neu geordnet. Dies hat Auswirkungen auf die Abfuhrtage und -termine in den betroffenen Straßenabschnitten. Die Haushalte, die von der Änderung betroffen sind, werden hierzu in einem Schreiben der AWB informiert.
Die Straßen nördlich und südlich vom Postdamm abzweigend, zwischen Stadtring und Euregiostraße, „Musikerviertel“ sowie der Postdamm selbst, bisher
Bezirk 7, werden nun dem Bezirk 9 zugeteilt.
Die Straßen Friedrich-Ebert-Str., Bahnweg, Bernhardstr., Paulstr., Olmützer Str., bisher Bezirk 4, werden nun dem Bezirk 7 zugeteilt.
Die Straßen Goorstiege, Am Rakers Kamp, Brökers Kamp und Nach Schleuse 1 von Deegfelder Weg bis Brökers Kamp, Deegfeld, bisher Bezirk 15, werden nun Bezirk 10 zugeteilt.
Es gibt einen neuen Bezirk 6. Zu diesem gehören die folgenden
Straßen (bisher Bezirk 3 / 1): Am Graben, Anne-Frank-Straße, Ebertstraße, Emsbürener Straße, Erster Rundweg ab AWO Richtung Emsbürener Straße, Fichtenstraße, Friedenstraße, Gildestraße, Haferkamp, Hansastraße, In den Bergen, Marie-Juchacz-Straße, Pferdemaate, Ratsherr-Schlikker-Straße, Salzberger Straße 1–79 und 2–104; Samernsche Straße 2 –60 und 1–35, Sandstraße, Schmidtsmeetken, Sonnenstraße, Stiftstraße, Tannenstraße, Wacholderstraße, Werkstraße, Zweiter Rundweg.
Hintergrund der Änderungen ist die Optimierung der Abfuhrtouren. Durch die angepasste Tourenplanung können Zeiten besser eingehalten sowie Kraftstoff und somit Emissionen gespart werden. Für Fragen und weitere Auskünfte steht das Kundencenter der AWB unter der Rufnummer 05921 / 96-1666 oder per E-Mail unter bfllbrtnggrfschftd zur Verfügung.