02. Januar 2026
Abgebrannte Raketen und Böller gehören in den Restmüll
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2026!
In diesem Zuge geben die AWB folgenden Hinweis: Die abgebrannten und ausgekühlten Reste des Silvester-Feuerwerks (Raketen, Böller etc.) gehören in den Restabfall.
Auch Pappröhren von Feuerwerkskörpern oder abgebrannte Mehrschussbatterien aus Pappe müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Nach dem Abfeuern ist die Pappe mit chemischen Rückständen belastet und kann nicht mehr über das Altpapier verwertet werden. Vor dem Einwurf in die Tonne sind Feuerwerkskörper vollständig auskühlen zu lassen.
Umverpackungen von Feuerwerkskörpern (Plastikfolie, Schachteln etc.), die nicht mit dem eigentlichen Feuerwerkskörper verbunden sind, dürfen wie übrige Verpackungen auch im Altpapier bzw. in der Gelben Tonne entsorgt werden.