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06. März 2025

Gelbe Tonne: AWB und Stenau geben Hinweise zur richtigen Abfalltrennung

Seit Anfang Januar sind die Gelben Tonnen in der Grafschaft Bentheim im Einsatz. In die Behälter mit dem gelben Deckel gehören die gleichen Abfälle wie zuvor in den Gelben Sack: Verpackungen aus Kunststoff, aus Metall, zum Beispiel Konservendosen und Verbundverpackungen wie beispielsweise Getränkekartons.

Während die meisten Grafschafter vorbildlich ihren Abfall trennen und die Gelbe Tonne richtig benutzen, gibt es dennoch einige sogenannte „Fehlwürfe“. Über diese Fehlwürfe wollen die Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) und die Firma Stenau, die für die Abfuhr der Gelben Tonnen zuständig ist, aufklären.

Leere Kunststoffverpackungen werden in eine Gelbe Tonne geworfen.

„Die Gelbe Tonne ist eine Verpackungstonne“, bringt es Christoph Bröcker, Leiter der AWB auf den Punkt. Der Begriff „Plastikmüll“ im Zusammenhang mit der Gelben Tonne sei irreführend. So gibt es viele Gebrauchsgegenstände aus Plastik, die nichts in der Gelben Tonne zu suchen haben. Die kaputte Gießkanne aus Kunststoff oder Reste von Kunststoffrohren gehören nicht in die Gelbe Tonne. Hier handelt es sich um Gebrauchsgegenstände und nicht um Verpackungen. Diese Abfälle können an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Leere Joghurtbecher, Konservendosen, Milch- und Saftkartons und die meisten Plastikverpackungen, in denen Produkte im Handel verkauft werden, sind hingegen in der Gelben Tonne richtig aufgehoben. Sie müssen dabei restentleert sein.

Der Abfallstrom der Gelben Tonne ist gesetzlich über das Verpackungsgesetz geregelt. Hier ist auch festgelegt, welche Abfälle über diesen Weg entsorgt werden dürfen. Was im Privathaushalt vielleicht noch einigermaßen gut zu unterscheiden ist, kann für Gewerbebetriebe teilweise knifflig sein, weiß Dr. Georg Grüber, Geschäftsführer von Stenau: „Generell ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Verkaufsverpackung handelt oder nicht“. Eine Verkaufsverpackung umhüllt ein Produkt, das verkauft werden soll. Verkaufsverpackungen fallen nur beim Endverbraucher an. „Spezielle Groß- und Umverpackungen, wie sie im Handel anfallen und Transportverpackungen, wie Stretchfolien für Paletten, sind keine Verkaufsverpackungen und gehören damit ausdrücklich nicht in die Gelbe Tonne“. Für diese Materialien gibt es andere Entsorgungswege, über die auch teilweise ein Recycling ermöglicht wird.

Wer sich unsicher ist, was über die Gelbe Tonne entsorgt werden darf, kann sich bei den AWB und bei der Firma Stenau melden. Die AWB leisten Abfallberatung und stehen insbesondere Privathaushalten, aber auch Betrieben bei Fragen zur Verfügung. Gewerbebetriebe, die speziell zur Gelben Tonne Fragen haben, können sich bei der Firma Stenau melden. Als Vertragspartner der Dualen Systeme leistet die Firma Stenau hier Hilfestellung. Die Kontaktdaten sind auf den Internetseiten www.awb-grafschaft.de und www.stenau.net zu finden.

Die Entsorgung über die Gelbe Tonne wird, anders als zum Beispiel beim Rest- und Papierabfall nicht durch die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe, sondern durch die Dualen Systeme organisiert. Die Entsorgungsleistung wird in diesem Fall nicht über Gebühren, sondern beim Kauf eines verpackten Produktes bezahlt. Die Dualen Systeme beauftragen jeweils für einen Landkreis oder eine Stadt einen Entsorger, der sich um die Abfuhr der Gelben Tonnen oder Säcke kümmert. Im Landkreis Grafschaft Bentheim ist dies für die nächsten Jahre das Unternehmen Stenau Städtereinigung.

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