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Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt auf Bestellung. Für einen Abholtermin kontaktieren Sie bitte das Kundencenter.

Für eine Bestellung halten Sie bitte den letzten Gebührenbescheid bzw. die Grundstücksnummer bereit.

Hinweise zur Bestellung und Abfuhr 

Wer darf bestellen?

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten vorgenommen werden kann. Für eine Bestellung halten Sie bitte den letzten Gebührenbescheid bzw. die Grundstücksnummer bereit.

Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung. 

Für Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen steht die kommunale Sperrgutabfuhr nicht zur Verfügung.

Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll

Restabfälle und Sperrmüll:
Wertstoffhöfe Isterberg, Wilsum, und Nordhorn (kostenpflichtig), Elektrogeräte privater Herkunft sind kostenfrei.

Abgabe an soziale Projekte: Möbelwerkstatt der Drogenberatung Nordhorn, Telefon 05921 / 96-3901: Gut erhaltene Möbel und funktionstüchtige Haushaltsgeräte, Fahrräder.

Kolping e. V. Werkstattprojekt  Wietmarschen, Telefon 05925 / 905525: Waschmaschinen, Herde, Elektrogeräte (auch defekt)

Nutzen Sie auch den Verschenk- und Tauschmarkt des AWB. Ein aktiver Beitrag zur Abfallvermeidung!

Kosten für die Abfuhr

Die Anzahl der kostenlosen Abfuhren ist begrenzt. Dabei gelten folgende Regeln (Abfuhren pro Grundstück und Jahr und bis maximal 6m³ je Abfuhr):

  • Bei einem angemeldeten 40, 60 oder 80 l Restabfallbehälter: 1 kostenlose Sperrgutabfuhr
  • Bei einem angemeldeten120 l Behälter: 2 kostenlose Sperrgutabfuhren
  • Bei einem angemeldeten 240 l Behälter: 3 kostenlose Sperrgutabfuhren
  • Bei einem angemeldeten 1.100 l Behälter: 14 kostenlose Sperrgutabfuhren

Darüberhinausgehende Abholungen sind kostenpflichtig und werden mit 73,00 € je Abfuhr im Voraus berechnet.

Bei Baustellen...

Sollte die Zufahrt durch Baustellen versperrt sein, bitte die Abfälle vor der Baustelle bereitstellen.

Termin zur Bereitstellung  und Beseitigung von Resten nach der Abholung

Das Sperrgut darf frühestens am Vortag des Abholtermins ab 18:00 Uhr bereitgestellt werden. Abfallreste sind vom Besteller  bzw. vom Eigentümer nach der Abholung  zu entfernen.

Häufig gestellte Fragen rund um den Sperrmüll

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