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Für eine Bestellung halten Sie bitte den letzten Gebührenbescheid bzw. die Grundstücksnummer bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten vorgenommen werden kann. Für eine Bestellung halten Sie bitte den letzten Gebührenbescheid bzw. die Grundstücksnummer bereit.
Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung.
Für Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen steht die kommunale Sperrgutabfuhr nicht zur Verfügung.
Restabfälle und Sperrmüll:
Wertstoffhöfe Isterberg, Wilsum, und Nordhorn (kostenpflichtig), Elektrogeräte privater Herkunft sind kostenfrei.
Abgabe an soziale Projekte: Möbelwerkstatt der Drogenberatung Nordhorn, Telefon 05921 / 96-3901: Gut erhaltene Möbel und funktionstüchtige Haushaltsgeräte, Fahrräder.
Kolping e. V. Werkstattprojekt Wietmarschen, Telefon 05925 / 905525: Waschmaschinen, Herde, Elektrogeräte (auch defekt)
Nutzen Sie auch den Verschenk- und Tauschmarkt des AWB. Ein aktiver Beitrag zur Abfallvermeidung!
Die Anzahl der kostenlosen Abfuhren ist begrenzt. Dabei gelten folgende Regeln (Abfuhren pro Grundstück und Jahr und bis maximal 6m³ je Abfuhr):
Darüberhinausgehende Abholungen sind kostenpflichtig und werden mit 73,00 € je Abfuhr im Voraus berechnet.
Das Sperrgut darf frühestens am Vortag des Abholtermins ab 18:00 Uhr bereitgestellt werden. Abfallreste sind vom Besteller bzw. vom Eigentümer nach der Abholung zu entfernen.
Möbel, z. B. Schränke, Stühle, Betten, Sofas, Küchenmöbel, Sessel, Tische etc. Wohnen z. B Teppiche, Teppichboden, Matratzen, Spiegel, Federbetten, Rollos, Gardinenstangen Freizeit, Hobby z. B. Zelte, Planschbecken, Sportgeräte, großes Spielzeug, Aquarien, Kleintierkäfige, Blumenkübel Haushalt z. B. Kindersitze, Bügelbretter, Wäschekörbe, Wäschespinnen.Sonstige sperrige Artikel.
Feste Bestandteile des Hauses/Bauelemente wie z. B. Fenster, Türen, sanitäre Einrichtungen, Vertäfelung, Tapeten, Aussenrolläden, Bedachungen, Parkett, Zäune, Palisaden, Bad-Installationen (also alles, was bei einem Umzug im und am Haus verbleiben würde).
Des Weiteren: Elektrogeräte jeglicher Art (alle Geräte mit Kabel, Stecker, Akku oder sonstige elektronische Bauteile enthaltend inkl. Lampen und Leuchten), Verpackungen (z. B. Paletten, Folien, Kartons), Kleinteile, die in die Abfalltonne passen (z. B. in Säcken bereitgestellte Kleinteile) KFZ-Reifen, Sonderabfall, gewerbliche Abfälle.
Die Abfälle sind deutlich erkennbar im Bereich der Grundstücksgrenze bzw. am Straßenrand bereitzustellen, damit ein zügiges Verladen durch das Entsorgungspersonal erfolgen kann. Geh- und Radwege sind frei zu halten.
Das Entsorgungsfahrzeug fährt keine Privatstraßen, Innenhöfe oder ähnliches an.
Sperrgut nicht auf Anhängern bereitstellen und nicht in Säcken/Kartons/Tüten o.ä. verpacken.
Abholung nur bei Privathaushalten. Die Bereitstellung darf frühestens ab 18 Uhr abends vor dem vereinbarten Entsorgungstermin erfolgen.