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Abfallwirtschaftsbetrieb übernimmt Sammlung ausgedienter Weihnachtsbäume

Gemeinnützige Sammlung fällt aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnung leider aus.

Die alljährlich stattfindende und beliebte Weihnachtsbaumsammlung durch gemeinnützige Organisationen, kirchliche Gruppen und Sportvereine kann aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnung leider dieses Mal nicht durchgeführt werden. Damit die Haushalte aber nicht etwa auf ihren alten Weihnachtsbäumen sitzen bleiben, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) eine Sammlung durch seine Fahrzeuge an. „Durch den Einsatz eigener Fahrzeuge inklusive Ladern können wir die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung wirkungsvoll einhalten“, betont AWB-Leiter Christoph Bröcker. „Nächstes Jahr wird die in der Grafschaft schon traditionelle Sammlung durch Vereine etc. sicherlich wieder zum Zuge kommen.“

 

Die Abläufe werden aufgrund der neuen Corona-Regeln auch andere sein. Bei der Sammlung bittet der AWB auf folgendes zu achten: Die Bäume sind an den Sonderterminen bis 6 Uhr morgens ohne Schmuck und ohne Spendenbeträge am Straßenrand bereit zu stellen. Es werden ausschließlich Weihnachtsbäume mitgenommen und keine sonstigen Grünabfälle. Ein Nachfahren bei zu spät bereit gestellten Bäumen kann leider nicht durchgeführt werden. Zusätzlich zur Sammlung kann natürlich jeder Bürger seinen Baum auch zu den Grünabfallsammelplätzen bringen, wo die Bäume kostenlos entsorgt werden können.

 

Auch die Möglichkeit zur Spende für einen guten Zweck gibt es. Wer spenden möchte, kann eine Überweisung an folgendes Konto vornehmen:

 

IBAN DE45 2675 0001 0151 6743 63

bei der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn

Kontoinhaber: Landkreis Grafschaft Bentheim

Verwendungszweck: Spende Weihnachtsbaumsammelaktion

 

 

Sämtliche Spenden werden auf die Organisationen, die die Sammlung jetzt nicht durchführen können, verteilt.

 

Die Sammlung der Bäume erfolgt an folgenden Terminen:

 

Stadt Nordhorn, Bezirke 1-5b: Do., 7.1.

Stadt Nordhorn, Bezirke 6-9b: Fr., 8.1.

Stadt Nordhorn, Bezirke 10-16b: Mo., 11.1.

Samtgemeinde Uelsen, Abfuhrbezirke 1-5: Di., 12.1.

Samtgemeinde Neuenhaus, Bezirke 1-5: Mi., 13.1.

Gemeinde Wietmarschen, Bezirke 1-5: Do. 14.1.

Samtgemeinde Emlichheim, Bezirke 1-6: Fr., 15.1.

Stadt Bad Bentheim, Bezirke 1-5: Mo., 18.1.

Samtgemeinde Schüttorf, Bezirke 1-5: Di., 19.1.2021.

 

Die Abfuhrbezirke können im digitalen Abfallkalender hier abgerufen werden. Auskünfte erteilt auch das Kundencenter des AWB unter der Rufnummer 05921 / 96-1666.

 

 

erstellt am 15.11.2020

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