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Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt auf Bestellung. Für einen Abholtermin kontaktieren Sie bitte das Kundencenter.

Hinweise zur Bestellung und Abfuhr 

Wer darf bestellen?

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten vorgenommen werden kann. Für eine Bestellung halten Sie bitte den letzten Gebührenbescheid bzw. die Grundstücksnummer bereit.

Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung. 

Für Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen steht die kommunale Sperrgutabfuhr nicht zur Verfügung.

Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll

Restabfälle und Sperrmüll:
Wertstoffhöfe Isterberg, Wilsum, und Nordhorn (kostenpflichtig), Elektrogeräte privater Herkunft sind kostenfrei.

Abgabe an soziale Projekte: Möbelwerkstatt der Drogenberatung Nordhorn, Telefon 05921 / 96-3901: Gut erhaltene Möbel und funktionstüchtige Haushaltsgeräte, Fahrräder.

Kolping e. V. Werkstattprojekt  Wietmarschen, Telefon 05925 / 905525: Waschmaschinen, Herde, Elektrogeräte (auch defekt)

Nutzen Sie auch den Verschenk- und Tauschmarkt des AWB. Ein aktiver Beitrag zur Abfallvermeidung!

Kosten für die Abfuhr

Die Anzahl der kostenlosen Abfuhren ist begrenzt. Dabei gelten folgende Regeln (Abfuhren pro Grundstück und Jahr und bis maximal 6m³ je Abfuhr):

  • Bei einem angemeldeten 40, 60 oder 80 l Restabfallbehälter: 1 kostenlose Sperrgutabfuhr
  • Bei einem angemeldeten120 l Behälter: 2 kostenlose Sperrgutabfuhren
  • Bei einem angemeldeten 240 l Behälter: 3 kostenlose Sperrgutabfuhren
  • Bei einem angemeldeten 1.100 l Behälter: 14 kostenlose Sperrgutabfuhren

Darüberhinausgehende Abholungen sind kostenpflichtig und werden mit 69,00€ je Abfuhr im Voraus berechnet.

Bei Baustellen...

Sollte die Zufahrt durch Baustellen versperrt sein, bitte die Abfälle vor der Baustelle bereitstellen.

Termin zur Bereitstellung  und Beseitigung von Resten nach der Abholung

Das Sperrgut darf frühestens am Vortag des Abholtermins ab 18:00 Uhr bereitgestellt werden. Abfallreste sind vom Besteller  bzw. vom Eigentümer nach der Abholung  zu entfernen.

Häufig gestellte Fragen rund um den Sperrmüll

Wann werden Sperrgutabfälle abgeholt?

Ihren Abholtermin erfahren Sie bei der Bestellung bzw. nach Rückruf durch den AWB. Die Abholung erfolgt maximal 4 Wochen nach der Bestellung.

Was wird mitgenommen?

  • Die Maximalmenge beträgt 6m³ je Grundstück. Zum Sperrmüll zählen sperrige Einzelteile, die nicht in die Abfalltonne hineinpassen; d.h. mit einer Mindestgröße von ca. LxBxT 40cmx40cmx25cm; Teile unterhalb dieser Maße gelten als Hausmüll bzw. sind über die Abfallbehälter zu entsorgen.
  • Die Maximalgröße bei Sperrgut beträgt ca. 2,20 m x 1,50 m x 0,75m.
  • Das Maximalgewicht je Einzelteil beträgt 75kg.
Beispiele:

Möbel, z. B. Schränke, Stühle, Betten, Sofas, Küchenmöbel, Sessel, Tische etc. Wohnen z. B Teppiche, Teppichboden, Matratzen, Spiegel, Federbetten, Rollos, Gardinenstangen Freizeit, Hobby z. B. Zelte, Planschbecken, Sportgeräte, großes Spielzeug, Aquarien, Kleintierkäfige, Blumenkübel Haushalt z. B. Kindersitze, Bügelbretter, Wäschekörbe, Wäschespinnen.Sonstige sperrige Artikel.

Was wird nicht mitgenommen?

Feste Bestandteile des Hauses/Bauelemente wie z. B. Fenster, Türen, sanitäre Einrichtungen, Vertäfelung, Tapeten, Aussenrolläden, Bedachungen, Parkett, Zäune, Palisaden, Bad-Installationen (also alles, was bei einem Umzug im und am Haus verbleiben würde). 

Des Weiteren: Elektrogeräte jeglicher Art (alle Geräte mit Kabel, Stecker, Akku oder sonstige elektronische Bauteile enthaltend inkl. Lampen und Leuchten), Verpackungen (z. B. Paletten, Folien, Kartons), Kleinteile, die in die Abfalltonne passen (z. B. in Säcken bereitgestellte Kleinteile) KFZ-Reifen, Sonderabfall, gewerbliche Abfälle.

Wie muss Sperrgut am Abfuhrtag bereitgestellt werden?

Die Abfälle sind deutlich erkennbar im Bereich der Grundstücksgrenze bzw. am Straßenrand bereitzustellen, damit ein zügiges Verladen durch das Entsorgungspersonal erfolgen kann. Geh- und Radwege sind frei zu halten.

Das Entsorgungsfahrzeug fährt keine Privatstraßen, Innenhöfe oder ähnliches an.

Sperrgut nicht auf Anhängern bereitstellen und nicht in Säcken/Kartons/Tüten o.ä. verpacken.
Abholung nur bei Privathaushalten. Die Bereitstellung darf frühestens ab 18 Uhr abends vor dem vereinbarten Entsorgungstermin erfolgen.

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