Hinweise: Diese Gebühren sind gültig ab 1.1.2024. Die Tabelle enthält die wichtigsten Abfallgebühren (in Euro). Eine Komplettübersicht inkl. der bisherigen Satzungen finden Sie im Downloadbereich bei den Satzungen.
¹Abfälle, die nicht weiter sortierbar sind und über den Container "heizwertreiche Fraktion" zu entsorgen sind, da überwiegend aus Kunststoffen oder brennbaren Abfällen bestehend.
² AWB-Abfallsack. Fassungsvermögen ca. 50L; Gebühr je Sack 4,00€. Erhältlich bei allen Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen und den Rathäusern in Bad Bentheim, Schüttorf, Lohne-Wietm., Uelsen, Neuenhaus, Emlichheim. Entsorgung nur über die Wertstoffhöfe; keine Abholung bei der Straßensammlung!
³ Sollte die Gelbe Tonne in Einzelfällen nicht ausreichen (z.B. nach Festlichkeiten etc.), können Mehrmengen an Verkaufsverpackungen aus Kunststoff/Metall/Getränkekarton über die Wertstoffhöfe kostenlos entsorgt werden.
Ermittlung des Abfallgewichtes durch Hin- und Rückwiegung; zu zahlender Betrag je nach Gewicht und Abfallart unterschiedlich; Preis per Tonne. Die Wiegegebühr beträgt pauschal 10€ je Wägevorgang.
Bei den Wertstoffhöfen Bad Bentheim, Isterberg und Nordhorn nur Annahmemöglichkeit für LKWs bis 3,5t zul. Gesamtgewicht. Beim Entsorgungszentrum Wilsum keine Einschränkung in Bezug auf Fahrzeuge und den hier aufgeführten Abfallarten. Für gefährliche Abfälle zur Deponierung und Abfälle mit unbekannten Eigenschaften ist vorab die Abfallberatung zu kontaktieren.