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Google Translate

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Abfallgebühren

Gebühreneinzug und -bescheide

Zusendung von Gebührenbescheiden

Der Gebührenbescheid ist ein Dauerbescheid und wird nur dann neu versandt, wenn Änderungen eingetreten sind wie z.B. Gebührenänderungen oder Änderungen der Abfallgefäßgröße. Auskünfte zu Ihrem Gebührenbescheid erteilt Ihnen gerne das Kundencenter des AWB.
Info

Pünktlich und einfach zahlen - ohne Risiko

Nutzen Sie für die Zahlung Ihrer Abfallgebühren die Vorteile des Einzugsverfahrens mit einem SEPA-Lastschriftmandat. 

Sie müssen keinen Überweisungsbeleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen. Den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Formularseite. 

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Natürlich ist es auch möglich, das gesamte Mandat zu widerrufen. Ein Widerruf des Mandates ist unter Angabe der Grunstücks Nr. (siehe Gebührenbescheid) schriftlich an den AWB zu richten

Häufig gestellte Fragen

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