Abfall-ABC
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Abfalltrennung im Überblick
Entsorgungshinweise zu bestimmten Abfallarten
Akkus und Batterien
Bevor Elektrogeräte an Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden, sollten Sie darin enthaltene Akkus bzw. Batterien entfernen – soweit das möglich ist.
Akku- bzw. batteriebetriebene Geräte, die auf dem Wertstoffhof entsorgt werden sollen, müssen dort dem Personal an der Abgabetheke für Elektrokleingeräte übergeben werden. Das Personal prüft anschließend, ob noch Akkus bzw. Batterien enthalten sind und sortiert die Geräte in die passenden Behältnisse ein.
Akkus und Batterien dürfen niemals im Hausmüll entsorgt werden. Es besteht Brandgefahr! Vor allem lithiumhaltige Batterien und Akkus müssen aus Geräten herausgenommen werden, um Kurzschlüsse und somit Brände in Mülltonnen und Sortieranlagen zu verhindern. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, fragen Sie unsere Mitarbeiter auf dem Wertstoffhof oder kontaktieren Sie das Kundencenter.
Alte Akkus und Batterien können Sie an den folgenden Stellen abgeben:
- Kostenlos über die Wertstoffhöfe Nordhorn, Bad Bentheim, Isterberg, Wilsum. Adressen und weitere Informationen finden Sie hier.
- Rückgabe über den Handel: Händler nehmen Ihre alten Akkus und Batterien ebenfalls zurück. Sie haben meist entsprechende Rückgabeboxen im Eingangsbereich aufgestellt.


Altkleider und Alttextilien
Altkleider und Alttextilien sollen getrennt entsorgt werden, um nutzbare Kleidung und Textilien wiederverwenden oder recyceln zu können. Dafür sollten folgende Sortierhinweise beachtet werden:
- Saubere Textilien, brauchbar, intakt, ggf. mit leichteren Gebrauchsspuren:
- Altkleidercontainer auf den Wertstoffhöfen Nordhorn, Bad Bentheim, Isterberg oder Wilsum und sämtlichen Grünabfallsammelplätzen. Bitte in Säcken verpackt einwerfen. Zu den Textilien zählen: alte Kleidung, Schuhe, Haushaltstextilien, z.B. Bettbezüge, Handtücher.
- Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen prüfen. Bitte die Einwurfhinweise auf den Textilcontainern beachten! Gemeinnützige Einrichtungen können häufig nur tragbare Altkleider bzw. brauchbare Alttextilien verwenden.
- Verschmutzte, nasse und stark verschlissene Alttextilien:
- gehören in den Restabfall
- Kaputte und verschmutzte Altextilien erschweren das Recycling und die Wiederverwendung, wenn sie mit den brauchbaren Textilien zusammenkommen. Daher verschmutzte, nasse und stark verschlissene Alttextilien niemals in die Altkleidercontainer geben.
- Sonderkleidung
- Sonderkleidung, Funktionskleidung (z.B. Motorradjacken, Schutzkleidung) sind häufig nicht für das Textilrecycling und nicht für die Wiederverwendung geeignet.
- Kleidung mit elektrischen Teilen, die sich nicht ohne Weiteres entfernen lassen, z.B. Schuhe mit Blinklichtern, sind Elektroaltgeräte! Sie dürfen daher nicht in die Altkleidersammlung, sondern müssen am Wertstoffhof oder beim Elektrohandel abgegeben werden.

Asbestentsorgung
Allgemeine Informationen
Asbesthaltige Abfälle stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar und müssen unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen entsorgt werden. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich auf dem Entsorgungszentrum Wilsum.
Asbestfasern befinden sich in den typischen Asbestzementprodukten (Faserzement-Dachplatten, Rohren) sowie in Nachtspeicheröfen und in Isoliermaterialien älteren Herstellungsdatums.
Asbesthaltige Produkte werden generell als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden.
Anschrift, Öffnungszeiten und Kontakt
Entsorgungszentrum / Zentraldeponie Wilsum
Kiesstraße 4
49849 Wilsum
Telefon: 05945 91090
Fax: 05945 910922
Mo. - Fr.: 08.00 – 16.00 Uhr (Do. bis 17.00 Uhr)
Sa.: 08.00 – 12.00 Uhr
Demontage
Die Arbeiten sind von einem Fachmann (z. B. Dachdecker) durchzuführen. Für den Umgang mit Asbest gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung; ein Sachkundenachweis ist erforderlich (TRGS 519). Arbeiten an Asbest sind generell staubarm durchzuführen; die Abfälle sind zu befeuchten und dürfen nicht gebrochen oder bearbeitet (bohren, schleifen) werden.
Verpackung, Anlieferung und Entladen
Die Abfälle müssen in reißfester Folie (z. B. Baufolie) mit Klebeband auf Paletten oder Kanthölzern staubdicht verpackt werden. Besser noch ist die Verwendung von Asbest Bigbags; erhältlich am Entsorgungzentrum Wilsum oder im Handel.
Für die Anlieferung wird empfohlen, diese über einen Containerdienst durchzuführen, der über entsprechende Erfahrung und Genehmigungen verfügt.
Bitte beachten Sie: Kleinmengen bitte selbst entladen; dabei dürfen die asbesthaltigen Abfälle nicht brechen. Bei größeren Mengen die Abfälle auf Paletten/Kanthölzer packen. Diese müssen für den Entladevorgang mit dem Stapler zugänglich sein, da die Abfälle nicht abgekippt werden dürfen.
Mengen, die vom Personal entladen werden müssen, bitte 2 Tage vorher bei der Entsorgungsanlage telefonisch anmelden unter der Telefonnummer: 05945-91090.
Rechtliche Hinweise
Gebühren und weitere Informationen
Die Gebühren für asbesthaltige Abfälle finden Sie in der Gebührenübersicht der Abfall-Annahmestellen.
Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter der Telefonnummer 05921 96-1666.
Elektroschrott
Zu Elektroschrott zählen nahezu alle Geräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom betrieben werden:
- Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.
- IT-Geräte: Monitore, Drucker, Laptops, Tablets, Smartphones, PCs, Tastaturen etc.
- Unterhaltung: Fernseher, Radios, Hifi-Anlagen, Lautsprecher etc.
- Haushaltskleingeräte: Fön, Toaster, Staubsauger, Werkzeug, elektronisches Spielzeug, Rasierapparate, Bügeleisen, Energiesparlampen, Neonröhren etc.
Elektrokleingeräte (Tablet, Laptop, Rasierer, Toaster, etc.), die auf dem Wertstoffhof entsorgt werden sollen, müssen dort dem Personal an der Abgabetheke für Elektrokleingeräte übergeben werden. Das Personal prüft anschließend, ob ggf. noch Akkus bzw. Batterien enthalten sind und sortiert die Geräte in die passenden Behältnisse ein.
Die ausgedienten Elektrogeräte können bei folgenden Abgabestellen entsorgt werden:
- Kostenlos über die Wertstoffhöfe Nordhorn, Bad Bentheim, Isterberg, Wilsum. Adressen und weitere Informationen finden Sie hier.
- Kleingeräte bis zur Größe eines Toasters (elektr. Zahnbürsten, Uhren, Rasierapparate, Radiowecker etc) können auch beim Schadstoffmobil abgegeben werden.
- Rückgabe über den Handel: Händler können Ihre Altgeräte ebenfalls zurücknehmen; sie sind zur Rücknahme ab 400m² Verkaufsfläche verpflichtet.
- Abgabe an gemeinnützigen Organisationen zwecks Weiterverwendung/Reparatur:
- Das Gerät ist nur defekt und könnte repariert werden? Dann am besten vor dem Entsorgen bei einem Grafschafter Reparatur-Café vorbeibringen. Mehr Infos finden Sie hier.


Getrennt entsorgen
Verpackungen in Einzelteile zerlegen
Um das Recycling zu erleichtern, sollten die Verpackungen vor dem Entsorgen in ihre Einzelteile zerlegt werden, sofern das möglich ist. Beispiel Joghurtbecher: Die Papp-Außenhülle vom Plastikbecher abtrennen, ebenso den Deckel abnehmen und einzeln in die Gelbe Tonne legen – die Pappe natürlich in die Papiertonne!
Restentleeren und Verunreinigungen vermeiden
Verpackungen, z.B. Joghurtbecher, müssen nicht ausgewaschen werden. Das ist auch nicht unbedingt zu empfehlen, da hierdurch unnötig Wasser verbraucht wird. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass Verpackungen restentleert werden. Der Joghurtbecher sollte also komplett ausgelöffelt sein – was wiederum auch ein Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung ist.
Abfalltrennung beachten
Damit der Großteil unseres Abfalls recycelt werden kann, ist Abfalltrennung wichtig. Für das Entsorgen von Verpackungen stehen verschiedene Wertstoffbehälter zur Verfügung. Verpackungen aus Glas gehören in den Altglascontainer. In die Papiertonne kommen Papier, Pappe und Kartonagen. Andere Verpackungen, die nicht (nur) aus Glas oder Papier/Pappe bestehen, gehören in die Gelbe Tonne – egal ob sie einen "Grünen Punkt" haben oder nicht.

Gewerbeabfall
Gewerbliche Abfälle - Abfalltrennung im Unternehmen
Recycling funktioniert nur, wenn Abfälle korrekt getrennt werden. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Haushalte, sondern auch für Unternehmen. Obwohl je nach Branche die Abfallarten und -mengen sehr unterschiedlich ausfallen, gelten doch gewisse allgemeingültige Grundsätze, die in den verschiedenen gesetzlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Verpackungsgesetzes, der Gewerbeabfallverordnung und anderen Regelwerken festgelegt sind.
1. Abfälle für das Recycling / Wertstoffe
Sofern die folgenden, hier aufgeführten Abfälle im Unternehmen vorkommen, sind sie getrennt auf dem Betriebsgelände zu erfassen, um ein hochwertiges, stoffliches Recycling zu ermöglichen. Für die Übernahme des Abfalls und der Gestellung von Containern sollten Sie ein erfahrenes und seriöses Unternehmen aus der Gewerbeabfallbranche beauftragen. Zertifikate, z.B. als Entsorgungsfachbetrieb oder für ein Qualitätsmanagement, können als Entscheidungshilfe dienen.
- Verpackungen (über Branchen-Rücknahmesysteme. In die Gelbe Tonne gehören nur Verpackungen, die auch in Privathaushalten anfallen, z.B. Lebensmittelverpackungen)
- Sortenreiner Bauschutt
- Altholz (ohne Holzschutzmittel)
- Papier und Pappe
- Metalle
- Bioabfälle
- Kunststoffe
- Sonstige Abfälle, je nach Branche
2. Gefährliche Abfälle
Aufgrund möglicher Gesundheits- und Umweltgefahren sind gefährliche Abfälle immer getrennt zu erfassen, zu lagern und
zu entsorgen. Hierzu zählen:
- Schadstoffe (Öle, Fette, Säuren, Laugen etc.)
- Mineraldämmstoffe
- Asbestzement
- Straßenaufbruch, teerhaltige Abfälle
- Boden, Bauschutt, Strahlmittel - belastet
- Elektroaltgeräte, Akkus, Batterien
- Altholz, belastet
- Sonstige Abfälle, je nach Branche
3. Restabfall
Abfälle, die weder als Wertstoff recycelt werden können noch den gefährlichen Abfällen zuzuordnen sind, gelten als Restabfall. Beispiele: Nicht verwertungsfähige Reste aus Handel, Handwerk, Industrie, Verwaltungen, Dienstleistungsunternehmen und dem Gesundheitswesen.
Restabfall ist wie folgt zu entsorgen:
a) Überlassung an den AWB im Rahmen der kommunalen Abfuhr/Restmülltonne. Die Anmeldung eines Restabfallgefäßes ist verpflichtend (Anschlusspflicht).
b) Bei Mehrmengen Überlassung an den AWB bei den kommunalen Annahmestellen bzw. dem Entsorgungszentrum Wilsum, sofern der AWB diese nach Art und Menge verarbeiten kann.
c) Abgabe an Gewerbeabfallentsorger mit Umleer- oder Absetzcontainern und Verbringung in Müllverbrennungsanlagen.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur Abfalltrennung und Entsorgungswegen melden Sie sich gerne bei uns im Kundencenter. Wir helfen Ihnen weiter.
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