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Die Abfälle werden in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Wilsum vorbehandelt, wo brennbare Bestandteile (rund 40 Gewichtsprozent) aussortiert und anschließend in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
Der Rest (ca. 60 Gewichtsprozent) wird biologisch behandelt und kann anschließend auf der Deponie Wilsum abgelagert werden. Durch die biologische Vorbehandlung werden Sickerwässer und Deponiegasbildung wirksam unterbunden.
Es ergibt sich folgende Zuordnung der Mindest-Behältergröße und die Personenanzahl, die diesen Behälter nutzen können:
Das Abfallbehälter-Mindestvolumen stellt eine Untergrenze dar. Da das durchschnittliche Abfallaufkommen höher ist, sollten Behälter größer gewählt werden. Empfohlen werden ca. 15-20 Liter pro Person bei einer 14-täglichen Entsorgung.
Rund 95 Prozent der Grafschafter Haushalte haben bereits ein ausreichend dimensioniertes Abfallgefäß. Die zur Verfügung stehenden Abfallbehälter finden Sie hier.
Eine genaue Auflistung aller Termine für Ihre Straße können Sie sich komfortabel mit dem Online-Abfallkalender anzeigen lassen.
Bitte beachten: Die Behälter frühestens ab 18.00 Uhr am Vortag bereitstellen; die Abholung erfolgt ab 06.00 Uhr morgens am Entsorgungstag. Verspätet bereitgestellte Behälter können leider nicht berücksichtigt, d. h. nachträglich geleert, werden. Erfolgte aus sonstigen Gründen keine Leerung, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung, Tel. 05921/961666. Wir prüfen die Ursachen und veranlassen in berechtigten Fällen eine Nachleerung oder bieten andere Lösungen an.
Die An,- Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erledigen Sie direkt beim AWB.
Defekte Behälter bitte dem AWB unter der Nummer 05921/96-1666 melden; die Reparatur oder der Ersatz erfolgt entweder am kommenden oder am darauffolgenden Abfuhrtag für Restmüll kostenlos durch ein zusätzliches Serviceteam im Zeitraum zwischen 6.00 - 18.00 Uhr; lassen Sie daher den Behälter nach der Leerung bitte stehen.
Melden Sie einen Tonnenverlust ebenfalls dem AWB. Wir prüfen, ob ggf. der Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges Hinweise zum Verbleib geben kann. Ist dem nicht so, handelt es sich entweder um eine Verwechselung der Behälter in der Nachbarschaft (dann taucht der Behälter in der Regel spätestens am Folgetermin wieder auf) oder um Vandalismus bzw. Diebstahl.
Ersatztonnen sind kostenpflichtig, wenn Schäden oder Verlust durch den Nutzer selber verursacht wurden. Sie sollten in jedem Fall vorbeugend den Behälter mit Name oder Adresse kennzeichnen - z. B. mit dem AWB-Bezirksaufkleber mit Namensfeld - sowie die Behälter nach der Leerung möglichst umgehend auf das eigene Grundstück ziehen und nicht unnötig lange im öffentlichen Raum stehen lassen.
Frühestens am Abend vorher ab 18.00 Uhr. Sämtliche Abfallbehälter bitte in einer Reihe mit der Deckelöffnung nach vorne platzieren, da diese mit dem vollautomatischen Seitenlader geleert werden.
Restabfall- und Papiertonnen jeweils paarweise z.B. in Absprache mit dem Nachbarn, bereitstellen. Also: Restmüllbehälter mit Restmüllbehälter oder Papiertonne mit Papiertonne. Dadurch entfallen zusätzliche Einzel-Leerungen und die Umwelt wird entlastet.
Zwischen den Behältern sollte ca. 10 cm Platz gelassen werden. Radwege sind unbedingt freizuhalten.
Die Behälter sollten in der Regel direkt am Straßenrand platziert werden. Ist jedoch der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und der Straße gering (ca. 1 m), wie z. B. in vielen Wohngebieten, bitte dann die Behälter direkt an der Grundstücksgrenze aufstellen, damit der Gehweg/Radweg freibleibt.
Die Abfälle nicht pressen, da ggf. die Leerung nicht vollständig erfolgen kann. Der Tonnendeckel muss geschlossen sein.
Zusätzliche Mengen können kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen Isterberg (B403), Wilsum und Nordhorn entsorgt werden. Die Adressen finden Sie in unserem Bereich "Annahmestellen".
Bei regelmäßig anfallenden Mehrmengen wird der Wechsel auf einen größeren Restabfallbehälter empfohlen. Es existiert ferner eine Untergrenze des Abfallbehältervolumens; diese beträgt 10 Liter pro Person bei einem 14-täglichem Entsorgungsrhythmus. Das bedeutet beispielsweise, dass maximal 4 Personen (4x10=40Liter ) gemeinsam noch einen 40 Liter Restabfallbehälter nutzen können. Bei mehreren Personen sind entsprechend größere Behälter zu nutzen.
Weitere Infos zum Abfallbehälter- Mindestlitervolumen finden Sie im Folgenden hier auf dieser Seite.
Die Füllgewichte nach DIN EN 840 sind wie folgt:
40L Behälter = 16kg
60L Behälter = 24kg
80L Behälter = 32Kg
120L Behälter = 48kg
240L Behälter = 96kg
1100L Behälter = 440kg
Ab dem 1.1.2014 gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim ein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Jeder von uns produziert nach den jeweiligen Lebensumständen unterschiedlich viel Abfall. Daher bietet der AWB auch eine breite Palette an unterschiedlich großen Abfallbehältern an, aus denen der Kunde wählen kann. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass ein Abfallbehälter-Mindestvolumen von 10 Litern pro Person bei der bestehenden 14-täglichen Abfuhr nicht unterschritten wird.
Bislang gab es gar kein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Ein 7-Personen Haushalt konnte zum Beispiel ein 40 Liter Abfallgefäß anmelden. Diese führte in der Vergangenheit häufig zu einem Missverhältnis zwischen Abfallaufkommen und der vorhandenen Abfallbehälter-Größe. Das Restabfallbehälter - Mindestvolumen trägt dazu bei, dass Extremfälle , wie das oben genannte Beispiel, vermieden werden und dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfuhr.