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Die Abfälle werden in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Wilsum vorbehandelt, wo brennbare Bestandteile (rund 40 Gewichtsprozent) aussortiert und anschließend in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
Der Rest (ca. 60 Gewichtsprozent) wird biologisch behandelt und kann anschließend auf der Deponie Wilsum abgelagert werden. Durch die biologische Vorbehandlung werden Sickerwässer und Deponiegasbildung wirksam unterbunden.
Es ergibt sich folgende Zuordnung der Mindest-Behältergröße und die Personenanzahl, die diesen Behälter nutzen können:
Das Abfallbehälter-Mindestvolumen stellt eine Untergrenze dar. Da das durchschnittliche Abfallaufkommen höher ist, sollten Behälter größer gewählt werden. Empfohlen werden ca. 15-20 Liter pro Person bei einer 14-täglichen Entsorgung.
Rund 95 Prozent der Grafschafter Haushalte haben bereits ein ausreichend dimensioniertes Abfallgefäß. Die zur Verfügung stehenden Abfallbehälter finden Sie hier.
Ab dem 1.1.2014 gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim ein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Jeder von uns produziert nach den jeweiligen Lebensumständen unterschiedlich viel Abfall. Daher bietet der AWB auch eine breite Palette an unterschiedlich großen Abfallbehältern an, aus denen der Kunde wählen kann. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass ein Abfallbehälter-Mindestvolumen von 10 Litern pro Person bei der bestehenden 14-täglichen Abfuhr nicht unterschritten wird.
Bislang gab es gar kein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Ein 7-Personen Haushalt konnte zum Beispiel ein 40 Liter Abfallgefäß anmelden. Diese führte in der Vergangenheit häufig zu einem Missverhältnis zwischen Abfallaufkommen und der vorhandenen Abfallbehälter-Größe. Das Restabfallbehälter - Mindestvolumen trägt dazu bei, dass Extremfälle , wie das oben genannte Beispiel, vermieden werden und dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfuhr.