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Müllabfuhr

Restmülltonne

Im 14-täglichen Rhythmus entsorgt der AWB gemeinsam mit seinen Partnern rund 45.000 Restmülltonnen.

Die Abfälle werden in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Wilsum vorbehandelt, wo brennbare Bestandteile (rund 40 Gewichtsprozent) aussortiert und anschließend in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
Der Rest (ca. 60 Gewichtsprozent) wird biologisch behandelt und kann anschließend auf der Deponie Wilsum abgelagert werden. Durch die biologische Vorbehandlung werden Sickerwässer und Deponiegasbildung wirksam unterbunden.

Hinweis

Um nicht unnötig Restmüll entstehen zu lassen, nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Abfalltrennung über die Papiertonne / Gelbe Tonne sowie auf den Wertstoffhöfen. 
Noch besser ist es , Abfälle zu vermeiden, z.B. durch Verwendung von Mehrwegtaschen anstelle von Plastiktüten oder durch Nutzung von Mehrwegflaschen.

Behältergrößen

Es ergibt sich folgende Zuordnung der Mindest-Behältergröße und die Personenanzahl, die diesen Behälter nutzen können:

  • 1 bis 4 Personen (mindestens 1 x 40 Liter Restabfallgefäß)
  • 5 bis 6 Personen (mindestens 1 x 60 Liter Restabfallgefäß)
  • 7 bis 8 Personen (mindestens 1 x 80 Liter Restabfallgefäß)
  • 9 bis 12 Personen (mindestens 1 x 120 Liter Restabfallgefäß)

Das Abfallbehälter-Mindestvolumen stellt eine Untergrenze dar. Da das durchschnittliche Abfallaufkommen höher ist, sollten Behälter größer gewählt werden. Empfohlen werden ca. 15-20 Liter pro Person bei einer 14-täglichen Entsorgung.

Rund 95 Prozent der Grafschafter Haushalte haben bereits ein ausreichend dimensioniertes Abfallgefäß. Die zur Verfügung stehenden Abfallbehälter finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen rund um die Restmülltonne

Mindestvolumen für den Restabfallbehälter

Ab dem 1.1.2014 gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim ein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Jeder von uns produziert nach den jeweiligen Lebensumständen unterschiedlich viel Abfall. Daher bietet der AWB auch eine breite Palette an unterschiedlich großen Abfallbehältern an, aus denen der Kunde wählen kann. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass ein Abfallbehälter-Mindestvolumen von 10 Litern pro Person bei der bestehenden 14-täglichen Abfuhr nicht unterschritten wird.

Warum muss der Landkreis ein Restabfallbehälter - Mindestvolumen einführen?

Bislang gab es gar kein Restabfallbehälter - Mindestvolumen. Ein 7-Personen Haushalt konnte zum Beispiel ein 40 Liter Abfallgefäß anmelden. Diese führte in der Vergangenheit häufig zu einem Missverhältnis zwischen Abfallaufkommen und der vorhandenen Abfallbehälter-Größe. Das Restabfallbehälter - Mindestvolumen trägt dazu bei, dass Extremfälle , wie das oben genannte Beispiel, vermieden werden und dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfuhr.

Wie groß sollte mein Abfallgefäß bemessen sein?

Der durchschnittliche Wert in der Grafschaft Bentheim liegt zwischen 15-20 Liter und Person. Dieses ist abhängig vom Trennverhalten und der Lebenssituation.
Das Mindestvolumen von 10 Litern stellt eine absolute Untergrenze dar und ist nur bei disziplinierter Abfalltrennung inkl. Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten erreichbar.

Wie hoch ist das Mindestvolumen und welche Restabfalltonne muss ich wählen?

Das Restabfallbehälter - Mindestvolumen beträgt 5 Liter je Person je Woche. Bei der bestehenden 14-täglichen Abfuhr also 10Liter pro Person.

Sind 10L Restabfallbehälter - Mindestvolumen (bei der vorhandenen 14-täglichen Abfuhr) nicht zu hoch?

Damit ist der Landkreis im deutschland-weitem Vergleich im unteren Bereich angesiedelt; sehr viele Kommunen verwenden 20 Liter pro Person und 14-täglicher Abfuhr.

In meinem Haushalt leben 5 Personen und wir nutzen derzeit ein 40 L Restbfallgefäß. Muss ich wirklich ein größeres Abfallgefäß nutzen?

Ja. Das anzumeldende Gefäß wäre dann 60 Liter Restabfall. Ein 50 Liter Abfallgefäß steht leider nicht zur Verfügung.

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