Gebühren für Sperrmüll
Für die Sperrgutabfuhr in der Grafschaft Bentheim gelten hinsichtlich der Gebühren folgende Regeln
- Bei einem angemeldeten 40, 60 oder 80 l Restabfallbehälter:
1 kostenlose Sperrgutabfuhr pro Jahr - Bei einem angemeldeten120 l Behälter:
2 kostenlose Sperrgutabfuhren pro Jahr - Bei einem angemeldeten 240 l Behälter:
3 kostenlose Sperrgutabfuhren pro Jahr - Bei einem angemeldeten 1.100 l Behälter:
14 kostenlose Sperrgutabfuhren pro Jahr
- Darüberhinausgehende Abholungen sind kostenpflichtig und werden mit 73,00 € je Abfuhr berechnet.
- Die Maximalmenge je Abholauftrag beträgt 6m³.
- Die Gebühren gelten für private wie für gewerbliche Abfallerzeuger bzw. öffentliche Einrichtungen gleichermaßen.
Informationen zur Sperrgutabfuhr
Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt auf Bestellung. Auf unserer Seite "Sperrgut" im Bereich der Müllabfuhr beantworten wir Fragen rund um die Abholung von Sperrmüll und


